2.2 UsabilityTop2 Grundlagen2.1 Freie SoftwareInhaltsverzeichnisEnglish

2.1 Freie Software

2.1.1 Begriff

Das Wort »Frei« in dem Begriff Freie Software (FS) bezieht sich nicht auf den Preis, sondern ist im Sinne von »Freiheit« zu verstehen.

Der Begriff Freie Software lässt sich durch folgende 4 Freiheiten definieren [FSF Europe]:

  1. Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen.
  2. Die Freiheit, die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen, und es an seine Bedürfnisse anzupassen.
  3. Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu helfen.
  4. Die Freiheit, ein Programm zu verbessern, und die Verbesserungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, sodass die gesamte Gesellschaft profitiert.

Ein Programm ist dann Freie Software, wenn es Benutzern alle diese Freiheiten gewährt. Andernfalls wird die Software als proprietär oder unfrei bezeichnet. In dieser Arbeit wird ein großgeschriebenes »Frei« im Zusammenhang mit Software immer im Sinne der o. g. Freiheiten von Freier Software gebraucht.

1985 gründete Richard Stallman die Free Software Foundation (FSF) mit dem Ziel Freie Software zu fördern [Grassmuck 2004]. Freie Software schließt (nach Freiheit 1) eine kommerzielle Nutzung nicht aus. Dass Geschäftsmodelle auf Basis Freier Software bzw. Open Source durchaus eine wirtschaftliche Bedeutung haben, zeigt eine Marktstudie der EU-Kommission von Januar 2007 [heise open]:

»Für das Jahr 2010 sagen die EU-Forscher Open-Source-bezogenen Dienstleistungen einen Anteil von 32 Prozent am gesamten IT-Dienstleistungssektor voraus. Der Open-Source-Anteil am Bruttoinlandsprodukt könnte 2010 bereits 4 Prozent betragen. Derzeit macht die gesamte IT-Infrastruktur 10 Prozent des europäischen BIP aus.«

2.1.2 Freie Software versus Open Source

Freie Software wird oft irrtürmlich mit dem Begriff Open Source gleichgesetzt.

Hintergrund: Der Begriff Freie Software hat ein Problem der Zweideutigkeit. »Frei« wird fälschlicherweise oft im Sinne von kostenlos und nicht (wie nach der FSF-Definition) im Sinne von Freiheit verstanden. Dies ist ein Grund warum 1998 die Open Source Initiative (OSI)1 damit begonnen hat, den Begriff Open Source anstelle von Freier Software zu benutzen. Das Ziel dieser Marketingkampagne war es, die Kommerzialisierung und Akzeptanz von Freier Software besonders im Unternehmensumfeld voranzutreiben. Dabei wurde auf die philosophischen, ethischen und gesellschaftlichen Ideen von Freier Software verzichtet und sich ausschließlich auf den technischen Vorteil der Quelloffenheit konzentriert [FSF Europe]. Open Source bezieht sich demnach nur auf den Zugang zum Quellcode. Im Vergleich zu Freier Software ist dies ein wesentlich schwächeres Kriterium [GNU-Projekt a].

2.1.3 Lizenzkategorien

Software-Lizenzen beschreiben die Nutzungsrechte von Software. Es handelt sich um eine Freie Software-Lizenz, wenn in ihr alle unter Abschnitt 2.1.1 genannten vier Freiheiten ausdrücklich erlaubt werden. Freie Software-Lizenzen sind genauso bindend wie Lizenzen proprietärer Software.

Wird eine Software (mit oder ohne Änderungen) weitergegeben, greifen die Lizenzbedingungen. Abbildung 2.1.3 kategorisiert die zahlreichen Freien Software-Lizenzen auf Basis der Schutzwirkung der Freiheit nach [Reiter 2004] in folgende vier Kategorien:

  1. Stark schützend
    z. B. GNU General Public License (GPL): Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei Weitergabe einer veränderten GNU GPL Software, diese wieder komplett unter der gleichen Lizenz mit Quelltext zur Verfügung zu stellen.
  2. Schwach schützend
    z. B. GNU Lesser General Public License (LGPL): GNU LGPL Software darf in proprietärer Software verwendet werden. Bei Weitergabe muss nur der GNU LGPL Quelltext frei bleiben.
  3. Nicht schützend
    z. B. X11 (modifizierte BSD): Die Software kann ohne Quelltext und Freiheiten weitergegeben und in proprietärer Software verwendet werden.
  4. Nicht GPL kompatibel oder unausgeglichen
    alle Freien Software-Lizenzen, die nicht unter (1) bis (3) fallen; z. B. Netscape Public License

FS Lizenzkategorien (nach [Reiter 2004])
 

Software mit mehreren unterschiedlichen Lizenzen aus (1) bis (3) fallen unter den Schutz der stärksten Lizenz [Reiter 2004]. Freie Software-Lizenzen mit Schutz werden auch als Copyleft bezeichnet. Das Copyleft bedeutet, dass alle, die die Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen. Das Copyleft garantiert allen Benutzern diese Freiheit. Das GNU-Projekt beschreibt das Copyleft im Vergleich zum Copyright sehr anschaulich [GNU-Projekt b]:

»Proprietäre Software-Entwickler verwenden das Copyright, um den Benutzern ihre Freiheit zu nehmen; wir verwenden es, um ihnen ihre Freiheit zu garantieren. Deshalb haben wir den Namen umgedreht und aus dem 'Copyright' das 'Copyleft' gemacht.«


© 1. Juni 2007, Emanuel Schütze, some rights reserved.
Diese Arbeit ist unter der Creative Commons Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland lizensiert.

2.2 UsabilityTop2 Grundlagen2.1 Freie SoftwareInhaltsverzeichnisEnglish